Adulterii accusatione proposita praescriptiones civiles, quibus aut dos repeti fingitur aut ex ratione aliqua debitum flagitatur, quae occurrere atque perstrepere examini consuerunt, iussimus sequestrari nec earum obice aliquid negotio tarditatis adferri:
von nicklas.867 am 07.09.2020
Nachdem eine Anklage wegen Ehebruchs vorgebracht wurde, haben wir angeordnet, dass die zivilrechtlichen Einreden, mit denen entweder eine Mitgift zurückgefordert oder aus irgendeiner Abrechnung eine Schuld verlangt wird, welche normalerweise die Untersuchung unterbrechen und stören, beiseitegelegt werden, und dass durch deren Hindernis keine Verzögerung in der Angelegenheit verursacht wird.
von klara.8836 am 22.06.2013
Wenn jemand des Ehebruchs beschuldigt wird, haben wir angeordnet, dass zivilrechtliche Ansprüche (wie Versuche, eine Mitgift zurückzufordern oder eine Schuld einzutreiben), die typischerweise die Untersuchung stören und behindern, ausgesetzt werden und diese Ansprüche keine Verzögerungen im Verfahren verursachen dürfen.