Si igitur per occupationes publicas accusationem instituere non potuisti nec ante creditum tibi munus praescripta tempora transacta sunt, post depositam sollicitudinem qua detineris integram accusandi potestatem habebis.
von helena.s am 26.03.2023
Wenn Sie aufgrund Ihrer öffentlichen Pflichten keine Anklage erheben konnten und die gesetzliche Frist vor dem Ende Ihrer Amtszeit nicht abgelaufen ist, werden Sie nach Ihrem Rücktritt von Ihren aktuellen Verantwortlichkeiten die volle Befugnis haben, Anklage zu erheben.
von hailey904 am 20.04.2022
Wenn Sie daher aufgrund öffentlicher Obliegenheiten keine Anklage einreichen konnten und die vorgeschriebenen Fristen vor Antritt des Ihnen anvertrauten Amtes noch nicht verstrichen sind, werden Sie nach Niederlegung der Verantwortung, von der Sie zurückgehalten werden, die vollständige Befugnis zur Anklageerhebung haben.