Ob commissa adulteria atque accusandas uxores certa tempora, quae utiliter computari solent, praescripta sunt.
von Amaya am 02.07.2020
Für Fälle von Ehebruch und Anschuldigungen gegen Ehefrauen sind bestimmte Fristen festgelegt, die üblicherweise auf praktische Weise berechnet werden.
von nelio.9896 am 01.08.2023
Für begangene Ehebrüche und anzuklagende Ehefrauen sind bestimmte Zeiträume vorgeschrieben worden, die zweckmäßig berechnet werden können.