Non possunt obesse tibi tempora, quae in actione de dolo solent computari, quibus rei publicae causa, ut adlegas, occuparis:
von paskal944 am 05.02.2018
Die Zeiträume können dir nicht schaden, die bei einer Handlung wegen Betrugs üblicherweise berechnet werden, während derer du, wie du behauptest, zum Wohle des Staates beschäftigt warst:
von muhamed.829 am 09.11.2016
Die Fristen, die normalerweise bei Betrugsfällen gelten, können während des Zeitraums, in dem Sie, wie Sie behaupten, im öffentlichen Dienst beschäftigt waren, nicht gegen Sie wirken: