Is enim committit in poenam, quam lex certo capite denuntiat, qui vel publice adulterio damnatam habet vel adulteram sciens, ut ignorationem simulare non possit, retinet uxorem.
von larissa.c am 12.10.2020
Ein Mann unterliegt der in diesem Gesetzesabschnitt vorgesehenen Strafe, wenn er entweder eine Frau, die öffentlich wegen Ehebruchs verurteilt wurde, als Ehefrau behält oder wissentlich mit einer Ehebrecherin so zusammenlebt, dass er ihre Verfehlung nicht als unbekannt darstellen kann.
von rose.c am 31.08.2014
Derjenige begeht die Strafe, die das Gesetz in einem bestimmten Paragraphen androht, der entweder eine Frau, die öffentlich des Ehebruchs verurteilt wurde, zur Frau hat oder, sie als Ehebrecherin kennend, sodass er Unwissenheit nicht vortäuschen kann, als Ehefrau behält.