Crimen lenocinii contrahunt, qui deprehensam in adulterio uxorem in matrimonio detinuerunt, non qui suspectam adulteram habuerunt.
von efe.k am 09.10.2019
Menschen begehen das Verbrechen des Kuppelns, wenn sie ihre Ehefrau nach dem Ertappen bei Ehebruch in der Ehe behalten, jedoch nicht, wenn sie sie nur des Ehebruchs verdächtigt haben.