Crimen lenocinii contrahunt, qui deprehensam in adulterio uxorem in matrimonio detinuerunt, non qui suspectam adulteram habuerunt.
von efe.k am 09.10.2019
Menschen begehen das Verbrechen des Kuppelns, wenn sie ihre Ehefrau nach dem Ertappen bei Ehebruch in der Ehe behalten, jedoch nicht, wenn sie sie nur des Ehebruchs verdächtigt haben.
von amir.u am 19.05.2024
Das Verbrechen der Kuppelei begehen diejenigen, die eine auf Ehebruch ertappte Ehefrau in der Ehe behalten haben, nicht aber diejenigen, die nur eine des Ehebruchs Verdächtige hatten.