Publico iudicio non habere mulieres adulterii accusationem, quamvis de matrimonio suo violato queri velint, lex iulia declarat, quae, cum masculis iure mariti facultatem accusandi detulisset, non idem feminis privilegium detulit.
von finn.c am 20.09.2023
Das Lex Iulia erklärt, dass Frauen keine Anklage wegen Ehebruchs in einem öffentlichen Gerichtsverfahren erheben dürfen, obwohl sie sich über die Verletzung ihrer Ehe beschweren möchten. Dieses Gesetz, das Männern das Recht der Anklage als Ehemann gewährte, verlieh Frauen dasselbe Privileg nicht.
von christopher.8822 am 14.04.2018
Das Julische Gesetz bestimmt, dass Frauen keine Anklage wegen Ehebruchs vor öffentlichen Gerichten erheben dürfen, selbst wenn sie Verletzungen ihrer Ehe beklagen möchten. Während dieses Gesetz Männern das Recht gab, als Ehemänner Anschuldigungen zu machen, gewährte es Frauen nicht dasselbe Privileg.