Et si decesserit quis, propter incertam personam successoris bona observantur, si in causa maiestatis fuisse mortuus arguatur, ut severus et antoninus litteris ad rationales missis rescripserunt.
von julien.i am 08.08.2013
Und wenn jemand verstorben ist, werden aufgrund der ungewissen Nachfolgeperson die Güter unter Beobachtung gehalten, falls der Verstorbene des Hochverrats beschuldigt wird, wie Severus und Antoninus in Briefen an die Rechnungsführer durch Reskript geantwortet haben.
von ida.a am 17.06.2016
Wenn jemand stirbt und später des Hochverrats beschuldigt wird, wird sein Vermögen unter Aufsicht gestellt, solange die Rechtsnachfolge unsicher bleibt, wie die Kaiser Severus und Antoninus in ihrem Schreiben an die Finanzbeamten erklärt haben.