Quin hoc amplius scias nullam fuisse tibi ulterius potestatem instituendae huiusmodi accusationis, quia et decreto patrum et lege petronia ei, qui iure viri delatum adulterium non peregit, numquam postea id crimen deferre permittitur.
von markus.n am 14.07.2016
Darüber hinaus sollst du Folgendes wissen: Es bestand für dich keine weitere Befugnis, eine solche Anklage zu erheben, da sowohl durch Beschluss der Väter als auch durch das Petronia-Gesetz demjenigen, der als Ehemann eine gemeldete Ehebrechersache nicht zu Ende geführt hat, niemals danach erlaubt ist, diese Anklage vorzubringen.
von sam8945 am 10.06.2023
Darüber hinaus sollten Sie wissen, dass Sie nicht länger das Recht haben, eine solche Anklage zu erheben, da sowohl der Senatsbeschluss als auch das Petronische Gesetz es jemandem, der ein unter den Rechten eines Ehemanns eingeleitetes Ehebruchverfahren nicht abgeschlossen hat, untersagen, jemals wieder solche Anschuldigungen zu erheben.