Si quondam uxor tua, antequam crimine adulterii peteretur, provincia excessit, neque absens accusari potest neque in eam provinciam in qua stipendium facis transmitti iure deposcitur.
von layla.849 am 20.04.2020
Wenn deine ehemalige Ehefrau, bevor sie des Ehebruchs angeklagt wurde, die Provinz verlassen hat, kann sie weder in ihrer Abwesenheit angeklagt werden noch kann sie rechtmäßig in jene Provinz überstellt werden, in der du deinen Militärdienst leistest.
von heinrich979 am 21.07.2023
Wenn Ihre ehemalige Ehefrau die Provinz verließ, bevor sie wegen Ehebruchs angeklagt wurde, kann sie in ihrer Abwesenheit nicht strafrechtlich verfolgt werden, und es gibt keine rechtliche Grundlage, ihre Überstellung in die Provinz zu verlangen, in der Sie Militärdienst leisten.