Sed si ipsa iniurias suas adsistentibus curatoribus, per quos etiam negotia eius gerenda sunt, persequatur, praeses provinciae pro debita tanto delicto, si probetur, severitate examinabit.
von emilia.m am 17.10.2022
Wenn sie selbst ihre Verletzungen verfolgt, mit Kuratoren, durch die auch ihre Angelegenheiten geführt werden, unterstützt, wird der Provinzstatthalter mit der einem solch schweren Delikt geschuldeten Strenge prüfen, sofern es bewiesen wird.
von rebecca.o am 23.09.2017
Wenn sie jedoch ihre Beschwerden mit Unterstützung ihrer Rechtsvormund, durch die auch ihre Angelegenheiten geführt werden, verfolgt, wird der Provinzgouverneur die Angelegenheit mit der einem solchen Vergehen angemessenen Strenge untersuchen, sofern es sich als erwiesen erweist.