Nam ad probationem sceleris divi parentes mei quaestionem de mancipiis eodem modo haberi permiserunt, quo si iure mariti ageretur.
von alya.929 am 04.11.2023
Um das Verbrechen zu beweisen, erlaubten meine vergöttlichten Eltern, die Sklaven auf die gleiche Weise zu verhören, wie es in einem Fall der Rechte eines Ehemanns geschehen würde.
von jonas.9974 am 02.02.2019
Zur Beweisführung des Verbrechens erlaubten meine göttlichen Eltern eine Untersuchung der Sklaven auf dieselbe Weise durchzuführen, wie sie unter dem Recht eines Ehemanns durchgeführt worden wäre.