Haec tamen usque ad primas personas tantummodo stare censemus, nulla licentia concedenda donatoris successoribus huiusmodi querimoniarum primordium instituere.
von mohamed.847 am 14.06.2020
Diese Dinge gelten jedoch nur bis zu den ersten Personen, wobei den Rechtsnachfolgern des Schenkers keinerlei Berechtigung erteilt wird, den Beginn solcher Beschwerden zu veranlassen.
von leano.k am 19.01.2019
Wir bestimmen, dass diese Bestimmungen ausschließlich für die ursprünglichen Parteien gelten, und es wird keine Erlaubnis erteilt, dass die Rechtsnachfolger des Donors solche Beschwerden einleiten.