Quod observabitur et circa ea, quae libertorum nomine, pecunia tamen patronorum et beneficio comparata sunt.
von amir.964 am 14.10.2023
Diese Regel gilt auch für Eigentum, das zwar auf Namen von Freigelassenen gekauft wurde, tatsächlich aber mit Geld und Unterstützung ihrer Schutzherren erworben wurde.
von lennart.958 am 04.01.2020
Es wird auch bezüglich derjenigen Dinge beachtet werden, die im Namen von Freigelassenen, jedoch mit dem Geld der Schutzherren und durch deren Wohlwollen erworben wurden.