Si praediorum proprietatem dono dedisti ita, ut post mortem eius qui accepit ad te rediret, donatio valet, cum etiam ad tempus certum vel incertum ea fieri potest, lege scilicet quae ei imposita est conservanda.
von sheyenne.905 am 02.01.2021
Wenn Sie die Eigentumsrechte an Liegenschaften als Schenkung unter der Bedingung übertragen haben, dass diese nach dem Tod des Empfängers an Sie zurückfallen, ist die Schenkung gültig, da solche Schenkungen sowohl für bestimmte als auch für unbestimmte Zeiträume erfolgen können, sofern die damit verbundenen Bedingungen eingehalten werden.
von christine.8886 am 12.01.2016
Wenn du die Eigenschaft der Grundstücke als Schenkung so übergeben hast, dass sie nach dem Tod desjenigen, der sie erhalten hat, an dich zurückfallen soll, ist die Schenkung gültig, da sie auch für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit erfolgen kann, wobei selbstverständlich das Gesetz, das ihr auferlegt wurde, eingehalten werden muss.