Quod legi illa obtemperare noluerit, impetrare potes, id est actionem, qua dominium pristinum restituatur tibi.
von ava.n am 09.07.2014
Da sie sich geweigert hat, dem Gesetz Folge zu leisten, können Sie eine Klage erwirken, durch welche Ihnen das ursprüngliche Eigentumsrecht wiederhergestellt werden kann.
von leon.9945 am 05.05.2015
Da sie sich geweigert hat, dem Gesetz Folge zu leisten, können Sie eine Rechtshandlung einleiten, die Ihre früheren Eigentumsrechte wiederherstellt.