Sin autem donator neque argentum neque servos habens vel non tantum quantum donavit fecerit eorum donationem, aestimationem in his celebrari pro eo quod deest, ita tamen, ut argenti quidem secundum quod praediximus aestimatio detur, in servis autem non amplius nec minus quindecim solidis quantitas pro singulis reddetur, in reditibus autem in quindecim annos aestimationem praestet.
von benedikt.q am 31.10.2022
Wenn ein Spender weder Geld noch Sklaven besitzt oder nicht so viel besitzt, wie er zu spenden versprochen hat, sollte eine Schätzung für den fehlenden Betrag vorgenommen werden. Die Schätzung für Geld sollte wie zuvor beschrieben erfolgen, während für Sklaven ein fester Wert von fünfzehn Solidi pro Sklave verwendet werden sollte - nicht mehr und nicht weniger. Bei ertragbringenden Vermögenswerten sollte die Schätzung auf Basis von fünfzehn Jahreserträgen erfolgen.
von matthis932 am 20.09.2020
Wenn jedoch ein Spender weder Silber noch Sklaven besitzt oder ihre Schenkung nicht in der versprochenen Höhe geleistet hat, soll die Bewertung für das Fehlende durchgeführt werden, und zwar dergestalt, dass die Bewertung des Silbers gemäß unseren vorherigen Ausführungen erfolgt, bei Sklaven jedoch weder mehr noch weniger als fünfzehn Solidi pro Person zurückgegeben werden, und bei Einkünften eine Bewertung für fünfzehn Jahre zu leisten ist.