Sed si quis contra statuta fecerit, rei quidem suae dominio cadere, sin autem aliena sit, post rei restitutionem etiam aestimationem eiusdem rei praestare.
von tea.937 am 14.05.2017
Wenn jemand gegen diese Regeln verstößt, verliert er die Eigentumsrechte an seiner Sache. Handelt es sich um fremdes Eigentum, muss er dieses zurückgeben und zusätzlich dessen Wert erstatten.
von cheyenne.9989 am 20.07.2022
Wenn jedoch jemand gegen die Satzungen verstößt, soll er die Herrschaft über sein eigenes Eigentum verlieren; handelt es sich um fremdes Eigentum, hat er nach Rückerstattung des Eigentums zusätzlich dessen Schätzwert zu entrichten.