Dominio eius privatur, si aliena, post eius restitutionem etiam aestimationem rei dare vim passo compellitur.
von matheo8996 am 06.05.2020
Seiner Herrschaft wird er beraubt, wenn es fremdes Gut ist; nach dessen Rückgabe wird er zudem gezwungen, den Wert der Sache demjenigen zu geben, der Gewalt erlitten hat.
von dominique.s am 04.04.2014
Gehört die Sache einem anderen, wird der Besitzer des Eigentums enteignet und ist nach Rückgabe verpflichtet, zusätzlich den Wert der Sache an den Geschädigten zu zahlen.