Sed ex sacris constitutionibus, ut supra diximus si quis rem per vim occupaverit, si quidem in bonis eius est.
von charlie825 am 07.12.2018
Aber gemäß den heiligen Verfassungen, wie wir oben sagten, wenn jemand eine Sache mit Gewalt in Besitz genommen hat, wenn sie sich tatsächlich in seinem Besitz befindet.
von jasper.e am 20.10.2024
Aber nach den Gesetzen, wie wir bereits erwähnt haben, wenn jemand Eigentum mit Gewalt in Besitz nimmt, wenn es ihm tatsächlich gehört.