Quod non solum in mobilibus rebus, quae rapi possunt, constitutiones optinere censuerunt, sed etiam in invasionibus quae circa res soli fiunt, ut ex hac omni rapina homines abstineant.
von haily943 am 01.08.2024
Welche sie beschlossen, dass die Verfassungen nicht nur für bewegliche Sachen, die ergriffen werden können, gelten, sondern auch für Übergriffe, die Bodensachen betreffen, damit die Menschen von jeglicher Plünderung Abstand nehmen.
von kai.953 am 18.07.2014
Sie beschlossen, dass diese Gesetze nicht nur für bewegliche Sachen, die gestohlen werden können, gelten, sondern auch für Landfriedensbruch, um Menschen von allen Formen des Diebstahls abzuhalten.