In hac actione non utique spectatur, rem in bonis actoris esse:
von Lion am 15.06.2024
In diesem Rechtsverfahren ist es nicht erforderlich, dass die Sache im Eigentum des Klägers steht.
von andre9839 am 26.09.2013
In dieser Handlung wird nicht unbedingt berücksichtigt, dass die Sache zum Vermögen des Klägers gehört.