Nam sive in bonis sit sive non sit, si tamen ex bonis sit, locum haec actio habebit.
von alexander.974 am 10.12.2015
Diese Rechtshandlung findet Anwendung, unabhängig davon, ob jemand den Besitz hat oder nicht, solange die Sache ursprünglich aus dem Nachlass stammte.
von linus.864 am 27.02.2016
Denn ob er im Besitz sei oder nicht, wenn es gleichwohl aus dem Vermögen stammt, wird diese Handlung Geltung haben.