Hoc videlicet observando, ut pro singulis solidis actuario, sive statim sive post unum duosve seu amplius annos restitutum fuerit debitum, minus quidem uno tremisse, pro temporis scilicet brevitate, pacisci liceat.
von leni.941 am 25.03.2016
Es wird dabei beobachtet, dass für einzelne Solidi an den Actuarius, sei es sofort oder nach einem, zwei oder mehr Jahren, nachdem die Schuld zurückgezahlt wurde, weniger um einen Tremissis, und zwar aufgrund der Kürze der Zeit, zu vereinbaren erlaubt ist.
von hasan9954 am 14.12.2020
Es gilt folgende Regel: Für jede Goldmünze, die dem Schreiber geschuldet wird, ob die Schuld sofort oder nach einem, zwei oder mehr Jahren zurückgezahlt wird, ist es erlaubt, eine Gebühr zu vereinbaren, die um ein Drittel einer Münze reduziert ist, und zwar aufgrund der kurzen Zeitspanne.