Secundum divi leonis constitutionem donationes apud virum clarissimum magistrum census tantummodo insinuari praecipimus, huiusmodi forma in illis instrumentis observanda, quae in hac regia urbe confecta seu celebrata fuerint:
von melisa9926 am 24.07.2017
Gemäß der Verfügung des Kaisers Leo verfügen wir, dass Schenkungen ausschließlich beim hochgeehrten Zensumeister registriert werden müssen, und dieses Verfahren ist für alle Dokumente zu befolgen, die in dieser kaiserlichen Stadt ausgefertigt oder beurkundet werden.
von lewin.a am 03.04.2019
Gemäß der Verfassung des divus Leo ordnen wir an, dass Schenkungen ausschließlich beim höchstgeehrten Meister des Zensus einzureichen sind, wobei diese Form in jenen Dokumenten zu beachten ist, die in dieser königlichen Stadt angefertigt oder beurkundet wurden.