In donationibus, quae actis insinuantur, non esse necessarium iudicamus vicinos vel alios testes adhibere:
von louise928 am 18.03.2018
Wir erachten es als nicht erforderlich, bei Schenkungen, die amtlich beurkundet werden, Nachbarn oder andere Zeugen hinzuzuziehen:
von nikolas.f am 11.10.2013
Bei Schenkungen, die in öffentlichen Aufzeichnungen registriert sind, erachten wir es als nicht erforderlich, Nachbarn oder andere Zeugen hinzuzuziehen: