Nam superfluum est privatum testimonium, cum publica monumenta sufficiant.
von amara.952 am 07.03.2018
Schließlich ist persönliche Zeugenaussage überflüssig, wenn offizielle Aufzeichnungen ausreichen.
von tobias.864 am 23.01.2014
Überflüssig ist ein privates Zeugnis, da öffentliche Dokumente ausreichen.