Atque ut ipsa donatio sita est in voluntate donantis, ita ei liceat donationem suam apud quemcumque ex memoratis voluerit intimare.
von andreas.e am 22.10.2024
Und wie die Schenkung selbst im Willen des Schenkenden gelegen ist, so soll es ihm erlaubt sein, seine Schenkung bei welchem der Vorerwähnten er möchte zu erklären.
von lilia.842 am 29.12.2022
Ebenso wie die Schenkung selbst vom Willen des Schenkers abhängt, soll es ihm freistehen, seine Schenkung bei jeder der zuvor genannten Personen seiner Wahl zu erklären.