Si igitur dote iam praestita maritus nulla ante nuptias facta donatione donare mulieri res maluerit, ita tamen, ut dotis quantitatem non excedant, et hoc ipsum significaverit, quod non simplicem faciat donationem, sed propter dotem iam conscriptam et ipse ad donationem venerit, licebit ei hoc facere et supponatur pactis dotalibus huiusmodi donatio.
von leonardo.873 am 14.10.2021
Wenn daher, nachdem die Mitgift bereits geleistet wurde, der Ehemann, ohne dass vor der Eheschließung eine Schenkung erfolgt ist, der Frau Gegenstände schenken möchte, und zwar so, dass sie die Menge der Mitgift nicht übersteigen, und er selbst ausdrücklich angibt, dass er keine einfache Schenkung vornimmt, sondern die Schenkung aufgrund der bereits niedergelegten Mitgift macht, so soll ihm dies erlaubt sein und eine solche Schenkung den Mitgiftsvereinbarungen unterliegen.
von marlon.954 am 07.10.2014
Wenn ein Ehegatte seiner Ehefrau Eigentum übertragen möchte, nachdem sie bereits ihre Mitgift geleistet hat, und er zuvor kein Geschenk vor der Eheschließung gemacht hat, kann er dies tun, solange der Wert die Höhe der Mitgift nicht übersteigt. Er muss jedoch deutlich machen, dass es sich nicht um ein einfaches Geschenk handelt, sondern um eine entsprechende Leistung als Reaktion auf die dokumentierte Mitgift. Diese Art von Schenkung ist zulässig und kann in den Ehevertrag aufgenommen werden.