Diversarum homines provinciarum cuiuslibet sexus condicionis aetatis, quos barbarica feritas captiva necessitate transvexerat, invitos nemo retineat, sed ad propria redire cupientibus libera sit facultas.
von mohamad.8867 am 23.11.2015
Es behalte niemand unwillige Menschen verschiedener Provinzen, welchen Geschlechts, Standes und Alters auch immer, die barbarische Wildheit durch gefangene Not transportiert hatte, sondern es sei freie Gelegenheit für jene, die in ihre eigenen Orte zurückkehren möchten.
von matthias939 am 31.01.2023
Niemand darf Gefangene gegen deren Willen festhalten - unabhängig von ihrer Provinz, ihrem Geschlecht, ihrem sozialen Status oder Alter - die von barbarischen Überfällen gewaltsam verschleppt wurden. Stattdessen müssen diejenigen, die in ihre Heimat zurückkehren möchten, frei sein, dies zu tun.