Nec timeat quisquam alicuius contradictionis moram, cum hoc solum requirendum sit, utrum aliquis cum barbaris voluntate fuerit an coactus.
von kilian.w am 18.09.2015
Niemand soll die Verzögerung eines Einwands fürchten, da nur dies zu untersuchen ist, ob jemand freiwillig oder gezwungen bei den Barbaren war.
von markus822 am 01.02.2023
Niemand sollte sich um Verzögerungen durch Einwände sorgen, da nur festzustellen ist, ob jemand freiwillig oder unter Zwang zu den Barbaren gestoßen ist.