Ab hostibus captis ac postliminio reversis pro huiusmodi casu amissa, quae in eadem causa quidem durant, omnimodo directa, quae vero per usucapionem vel liberationem ex bonis subtracta vel non utendo finita esse videntur, intra annum utilem experientibus actione rescissoria restituuntur.
von zeynep.g am 31.03.2020
Für Personen, die von Feinden gefangen genommen und später aufgrund des Rückkehrrechts zurückgekehrt sind, werden verlorene Gegenstände wie folgt behandelt: Unveränderte Gegenstände werden automatisch zurückgegeben, während Gegenstände, die durch Ersitzung, Verpflichtungsfreistellung oder Nichtnutzung verloren erscheinen, durch eine besondere Rechtshandlung innerhalb eines Jahres nach der Rückkehr zurückgefordert werden können.
von nichole.p am 06.04.2024
Von Feinden gefangene und durch Postliminium zurückgekehrte Personen betreffend: Verlorene Sachen, die tatsächlich in ihrem ursprünglichen Zustand verbleiben, werden vollständig direkt wiederhergestellt. Sachen jedoch, die durch Ersitzung, Befreiung aus entzogenen Gütern oder Nichtgebrauch als beendet erscheinen, werden innerhalb eines zweckdienlichen Jahres den Anspruchstellern durch eine Rescissorische Klage zurückgegeben.