Ius postliminii filiam rebus humanis exempta matre, dum in servitutis ipsa necessitate per captivitatis causam fuit, eventu purgato vigore ad eius legitimam invitat hereditatem, nec tibi medii temporis fortuna, quominus res maternas successione quaesitas persequi possis, iniuriam fieri patimur.
von emma.w am 24.11.2018
Das Rückkehrrecht aus der Gefangenschaft gewährt der Tochter ihr rechtmäßiges Erbe nach dem Tod ihrer Mutter, auch wenn sie als Gefangene in Sklaverei gehalten wurde, und nachdem diese Situation nunmehr geklärt ist, werden wir nicht zulassen, dass die Umstände der Zwischenzeit Ihnen schaden oder Sie daran hindern, das mütterliche Eigentum zu beanspruchen, auf das Sie ein Anrecht haben.
von thea.9839 am 21.05.2016
Das Recht des Postliminium lädt die Tochter zu ihrer rechtmäßigen Erbschaft ein, nachdem die Mutter aus dem menschlichen Bereich entfernt wurde, während sie selbst aufgrund der Gefangenschaft in der Notwendigkeit der Sklaverei war, wobei der Vorfall durch Rechtskraft geklärt wurde, und wir dulden nicht, dass ihr durch das Schicksal der Zwischenzeit ein Unrecht geschieht, sodass Sie die mütterlichen Besitztümer, die durch Erbfolge erworben wurden, nicht verfolgen können.