Si is, qui te ab hostibus ingenuam captam commercio redemit, sibi matrimonio coniunxit, dignitate nuptiarum et voto futurae iustae subolis vinculo pignoris tibi remisso redditos natales pristinos rationis est.
von nelio8837 am 24.02.2021
Wenn derjenige, der dich, eine Freigeborene, von Feinden gefangen und durch Handel erlöst hat, sich dir in der Ehe vermählt, durch die Würde der Eheschließung und den Wunsch nach künftiger rechtmäßiger Nachkommenschaft, wobei das Pfandband dir erlassen wurde, ist es folgerichtig, dass der ursprüngliche Geburtsstatus wiederhergestellt wurde.
von luana.y am 27.09.2021
Wenn derjenige, der dich als freie Frau aus feindlicher Gefangenschaft gegen Lösegeld befreite und dann zur Frau nahm, macht es Sinn, dass dein ursprünglicher Status als Freie wiederhergestellt wurde, da die Würde der Ehe und die Absicht, legitime Kinder zu zeugen, jede durch deine Auslösung entstandene Verpflichtung aufhob.