Si lex municipii, in quo te pater emancipavit, potestatem duumviris dedit, ut etiam alienigenae liberos suos emancipare possint, id quod a patre factum est suam obtinet firmitatem.
von bennett.r am 20.07.2015
Wenn das Gesetz der Gemeinde, in der dein Vater dich entlassen hat, den Duumvirn die Befugnis gab, dass sogar Fremde ihre eigenen Kinder entlassen können, behält das, was vom Vater getan wurde, seine Gültigkeit.
von nisa8984 am 04.08.2020
Wenn das Kommunalrecht des Ortes, an dem dein Vater dich aus seiner Gewalt entlassen hat, den lokalen Magistraten die Befugnis gab, auch Ausländern zu erlauben, ihre Kinder aus der elterlichen Gewalt zu entlassen, dann bleibt das, was dein Vater getan hat, rechtlich gültig.