Nec filium negare cuiquam esse liberum senatus consulta de partu agnoscendo ac denuntiata poena, item praeiudicium edicto perpetuo propositum et remedium alimentorum apud praesidem maiori trimo petenti monstratum iure manifesto declarant.
von kimberly.p am 14.08.2014
Die Senatsbeschlüsse über die Anerkennung von Kindern und deren vorgeschriebene Strafen, zusammen mit dem Vorabbescheid im ewigen Edikt und dem Recht, vor dem Gouverneur Unterhalt zu fordern (für Kinder über drei Jahren), stellen eindeutig kraft Gesetzes fest, dass niemand den legitimen Status eines Kindes verneinen kann.
von nils.9813 am 28.12.2021
Die senatorischen Beschlüsse betreffend die Anerkennung von Nachkommen und die angekündigte Strafe, gleichermaßen das im ewigen Edikt vorgesehene Vorurteil und der beim Präses für einen Antragsteller älter als drei Jahre gezeigte Unterhaltsanspruch, erklären kraft offenkundigen Rechts, dass niemandem ein Sohn als rechtmäßig abgesprochen werden kann.