Si permutationis gratia praedia curatoribus quondam fratris tui mater tua dedit, his, quae in eorum vicem accepit, posteaquam ad defensionem fuerit denuntiatum, vel cum eorum non haberet facultatem, evictis quanti interest eos conveniri posse rationis est.
von mattheo.9928 am 21.07.2015
Wenn Ihre Mutter Grundstücke mit den ehemaligen Vormünden Ihres Bruders ausgetauscht hat, ist es rechtlich folgerichtig, dass diese für Schäden in Anspruch genommen werden können, wenn sie das im Austausch erhaltene Eigentum verliert, sei es nachdem sie zur Titelverteidigung aufgefordert wurden oder wenn sie dazu nicht in der Lage waren.
von alya.l am 21.01.2016
Wenn die Mutter zum Zweck des Austauschs Grundstücke an die Kuratoren des ehemaligen Vermögens ihres Bruders übertragen hat, kann es nach Billigkeit als begründet angesehen werden, dass sie für diese Sachen, die sie an deren Stelle erhalten hat, nach erfolgter Verteidigungsanzeige oder wenn sie deren Mittel nicht besaß, nach Enteignung, in Höhe des Interesses verklagt werden kann.