Si igitur vobis propter rei proprietatem mota fuerit quaestio, tam propriis quam venditoris defensionibus uti poteritis.
von karoline.t am 30.01.2016
Wenn Ihnen daher wegen des Eigentums der Sache eine Frage aufgeworfen wird, werden Sie sowohl Ihre eigenen als auch die Einwendungen des Verkäufers geltend machen können.