Si igitur vobis propter rei proprietatem mota fuerit quaestio, tam propriis quam venditoris defensionibus uti poteritis.
von linus976 am 25.11.2015
Wenn Ihnen jemand die Eigentumsrechte an der Immobilie streitig macht, können Sie sowohl Ihre eigenen als auch die Verteidigungsargumente des Verkäufers geltend machen.
von karoline.t am 30.01.2016
Wenn Ihnen daher wegen des Eigentums der Sache eine Frage aufgeworfen wird, werden Sie sowohl Ihre eigenen als auch die Einwendungen des Verkäufers geltend machen können.