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Emptori etiam venditoris iura prodesse non ambigitur.
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von jadon.w am 10.06.2013Es wird nicht bezweifelt, dass die Rechte des Verkäufers dem Käufer zugutekommen.
von tilda.m am 28.03.2014Es ist unzweifelhaft, dass die Rechte des Verkäufers auch dem Käufer zugutekommen.
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