Non ex eo, quod duplam qui a matre tua mancipium comparavit evictionis nomine stipulatus est, alienae rei scientia convincitur, nec opinio eius ex hoc laeditur, ut malae fidei emptor existimetur.
von nikita.9856 am 19.11.2016
Nicht aus dem Umstand, dass derjenige, der ein Mancipium von deiner Mutter erworben hat und im Namen der Eviction eine doppelte Zahlung vereinbart hat, wird er der Kenntnis fremden Eigentums überführt, noch wird sein Ruf dadurch geschädigt, sodass er als Käufer in böser Treue gelten würde.
von mari.909 am 18.07.2015
Die Tatsache, dass jemand, der einen Sklaven von deiner Mutter kaufte, eine doppelte Zahlungsgarantie gegen Eigentumsansprüche verlangte, beweist nicht, dass er wusste, dass die Sache jemandem anderen gehörte, noch schädigt es seinen Ruf ausreichend, um ihn als unredlichen Käufer zu betrachten.