Si quis post hanc legem civitate spoliata ornatum, hoc est marmora vel columnas, ad rura transtulerit, privetur ea possessione, quam ita ornaverit.
von benjamin.l am 28.06.2022
Wenn jemand nach Inkrafttreten dieess Gesetzes Zierelement, insbesondere Marmor oder Säulen, aus einer Stadt entfernt und auf ein ländliches Grundstück verbringt, verliert er das Eigentum an der Liegenschaft, die er auf diese Weise verziert hat.
von anna.lena.e am 05.06.2019
Wenn jemand nach diesem Gesetz, nachdem er einen städtischen Schmuck, das heißt Marmor oder Säulen, geplündert hat, diese in ländliche Gebiete verbracht hat, soll er der Besitzung verlustig gehen, die er auf diese Weise geschmückt hat.