Etenim si solus aedificaveris nec intra quattuor mensuum tempora cum centesimis nummus pro portione socii erogatus restitutus fuerit vel, quominus id fieret, per socium id stetisse constiterit, ius dominii pro solido vindicare vel obtinere iuxta placitum antiquitus poteris.
von thea.9941 am 05.11.2019
Denn wenn du allein gebaut hast und innerhalb von vier Monaten der Geldbetrag für den Anteil des Partners zuzüglich Zinsen nicht zurückerstattet worden ist oder, wenn verhindert wurde, dass dies geschieht, festgestellt wird, dass dies durch den Partner geschah, wirst du das Recht auf vollständiges Eigentum gemäß der seit alters her geltenden Vereinbarung geltend machen oder erlangen können.
von leonardo.945 am 22.10.2016
Wenn Sie etwas selbst errichten und Ihr Partner seinen Anteil zuzüglich Zinsen nicht innerhalb von vier Monaten zurückzahlt oder nachgewiesen wird, dass der Partner die Rückzahlung verhindert hat, haben Sie das Recht, gemäß etablierter Rechtsprechung den vollständigen Eigentumsanspruch geltend zu machen.