Si controversia tibi possessionis, quam bona fide te emisse adlegas, ab aliquo movetur, auctori heredive eius denuntia.
von kristina.903 am 31.05.2023
Wenn jemand Ihren Besitz einer Sache, die Sie gutgläubig erworben zu haben behaupten, anficht, benachrichtigen Sie den Verkäufer oder dessen Erben.
von mina972 am 29.11.2013
Wenn gegen Sie ein Besitzstreit entsteht über eine Sache, die Sie nach eigener Behauptung in gutem Glauben erworben haben, geben Sie dem Verkäufer oder dessen Erben Nachricht.