Ex praediis, quae mercata es, si aliqua a venditore obligata et necdum tibi tradita sunt, ex empto actione consequeris, ut ea a creditrice liberentur:
von wolfgang.j am 16.07.2022
Bezüglich der Immobilien, die Sie erworben haben, können Sie als Käufer Ihre Rechte geltend machen, um etwaige noch vom Verkäufer verpfändete und Ihnen noch nicht übertragene Objekte von der Schuld beim Gläubiger zu befreien:
von noa.871 am 28.12.2020
Von den Grundstücken, die du erworben hast, kannst du mittels der Kaufhandlung erreichen, dass diejenigen, die vom Verkäufer verpfändet und dir noch nicht übergeben wurden, von der Gläubigerin freigestellt werden: