Nudo autem pacto interveniente minime donatorem hac actione teneri certum est.
von sara.n am 07.01.2015
Bei einem einfachen Übereinkommen steht fest, dass der Spender durch diese Rechtshandlung nicht in Haftung genommen werden kann.
von noel.9869 am 07.04.2020
Es ist gewiss, dass der Schenkende bei einem bloßen Übereinkommen keinerlei rechtliche Verpflichtung durch diese Handlung trägt.