Evictio quoque non praestatur in singulis, cum hereditatem iure venisse constet, nisi aliud nominatim inter contrahentes convenit.
von oliver837 am 31.03.2022
Eine Räumung ist in Einzelfällen nicht gerechtfertigt, wenn feststeht, dass die Erbschaft rechtmäßig verkauft wurde, es sei denn, zwischen den Vertragsparteien wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
von domenic972 am 04.10.2016
Für einzelne Gegenstände wird keine Gewährleistung gegen Eigentumsansprüche gegeben, wenn eine Erbschaft rechtmäßig verkauft wurde, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.