Emptor hereditatis rem a possessoribus sumptu ac periculo suo persequi debet.
von fabio.823 am 26.05.2024
Wer Erbrechte erwirbt, muss die Sache von den gegenwärtigen Besitzern auf eigene Kosten und eigenes Risiko verfolgen.
von ksenia.h am 30.04.2019
Der Käufer der Erbschaft muss die Eigentumsansprüche von den Besitzern afu eigene Kosten und eigenes Risiko verfolgen.