Sed si quidem usque ad sex mensuum spatium tempus statutum sit, aliud tantum ei indulgeri, intra quod si possit personam exhibere et eam tradere, poena sit liberatus.
von jan.v am 06.05.2022
Sollte jedoch eine Frist von sechs Monaten festgelegt worden sein, sollte ihm eine weitere gleich lange Periode gewährt werden, während der er von der Strafe befreit werden kann, wenn er die Person auffindet und sie übergibt.
von romy.s am 29.12.2021
Wenn jedoch eine Frist von sechs Monaten festgelegt wird, soll ihm eine weitere gleiche Frist gewährt werden, innerhalb derer, falls er die Person vorführen und übergeben kann, er von der Strafe befreit sein wird.