Pignora etenim, quae reo stipulandi nexa fuerunt, ita demum ad vos transeunt, si facta nominis redemptione solutio celebrata est vobisque mandatae sunt actiones.
von iain.9899 am 26.01.2018
Die Sicherheiten, die dem Schuldner der Vereinbarung rechtlich verbunden waren, gehen nur dann an Sie über, wenn nach erfolgter Schuldeinlösung die Zahlung vollständig geleistet und die Ansprüche Ihnen übertragen wurden.
von malia923 am 10.06.2023
Die Wertpapiere, die dem ursprünglichen Schuldner verpfändet waren, gehen nur dann an Sie über, wenn die Schuld getilgt, die Zahlung geleistet und die Rechtsansprüche an Sie abgetreten wurden.