Dolo vel metu adhibito actio quidem nascitur, si subdita stipulatio sit, per doli tamen vel metus exceptionem submoveri petitio debet.
von bela.b am 25.01.2019
Wenn Betrug oder Furcht angewendet wurden, entsteht zwar eine Klage, wenn eine Stipulation erfolgt ist, durch die Einrede des Betrugs oder der Furcht jedoch sollte die Forderung beseitigt werden.
von tabea.925 am 20.08.2024
Obwohl eine Rechtshandlung aus einem Vertrag, der unter Betrug oder Nötigung geschlossen wurde, entstehen kann, sollte die Klage verworfen werden, wenn der Beklagte die Einrede des Betrugs oder der Nötigung geltend macht.